FAQ
Was ist Durchleitung bzw. Netznutzung?
Durchleitung bzw. Netznutzung ist der Stromtransport vom Kraftwerk bis zu Ihrem Hausanschluss. Der Transport erfolgt über Leitungen und Kabel. Dazu werden die Netze Ihres örtlichen Stadtwerks genutzt. Die Kosten, die dabei entstehen, sind an das Stadtwerk zu zahlen.
Worauf sollten Sie beim Wechsel zu einem anderen Energieversorger achten?
Wer wechseln will, darf nicht nur auf den Preis schauen. Es lohnt sich darüber nachzudenken, welche Ansprüche Sie an Ihren Energieversorger stellen. Unsere 10-Tipps für Sie:
- schließen Sie grundsätzlich nicht übereilt Verträge an der Haustür ab
- verlangen Sie nähere Informationen über den privaten Stromanbieter
- vergleichen Sie genau das Angebot mit den Preisen Ihrer Stadtwerke Schifferstadt
- (der Komplettpreis muss Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Durchleitungs- und eventuell Konzessionsabgabe, Zählermiete, Strom- sowie Mehrwertsteuer beinhalten)
- leisten Sie keine Vorauszahlung
- beachten Sie Regelungen über eventuelle Preisänderungen
- seien Sie vorsichtig beim Ausstellen von umfangreichen Vollmachten
- vereinbaren Sie keine langen Vertragslaufzeiten
- lassen Sie sich vom neuen Anbieter einen festen Lieferbeginn zusichern
- bestehen Sie auf jeden Fall auf Ihr Widerspruchsrecht
- achten Sie auf das Kleingedruckte.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeits-, Leistungs- und Grundpreis?
Arbeitspreis
Der Arbeitspreis in ct/kWh ist der Preis für die elektrische Arbeit und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.
Leistungspreis
Bei Stromlieferungsverträgen mit Leistungsmessung wird für die individuelle Inanspruchnahme der bereitgestellten elektrischen Leistung (kW) ein Leistungspreis in €/kW berechnet.
Grundpreis
Der für den Zeitraum eines Jahres berechnete Jahresgrundpreis in €/Jahr setzt sich zusammen aus dem: festen Anteil des Leistungspreises in €/Jahr für die Bereitstellung der elektrischen Leistung, die unabhängig vom Verbrauchsverhalten des einzelnen Kunden ist, und dem Verrechnungspreis je Messeinrichtung in €/Jahr für Messung, Abrechnung und Inkasso. Seine Höhe ist abhängig von der Art und vom Umfang der Mess- und Steuerungseinrichtung.