Netz
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Stromnetz
Netzanschluss
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)
- Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMA)
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Für den Abschluss eines Netzanschlussvertrages setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei:
Torsten Janke
Tel.: 06235 4901-662
t.janke@sw-schifferstadt.de
Netzzugang / Entgelte
Bedingungen Netzzugang
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzzugang des Netzkunden (Strom)
- Übermittlung der Verbrauchsdaten
Lieferantenrahmenvertrag
- Lieferantenrahmenvertrag (Strom).pdf
- Auftrag zur Sperrung und Entsperrung
- Zuordnungsvereinbarung.pdf
- Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
- Kommunikationsdatenblatt - VNB
Edifact-Zertifikate
Netznutzungsvertrag
Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Schifferstadt Netzentgelte und Bedingungen für den Netzzugang nach § 20 (1) EnWG
Das Preisblatt wird gemäß § 20 Abs. 1 S. 2 EnWG veröffentlicht.
Die Datenblätter aus den vergangenen Jahren:
- Netzentgelte 2023
- Netzentgelte 2022
- Netzentgelte 2021
- Netzentgelte 2020
- Netzentgelte 2019
- Netzentgelte 2018
Hochlastzeitfenster
Hochlastzeitfenster 2024 für atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2023 für atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2022 für atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2021 für atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Hochlastzeitfenster 2020 für atypische Netznutzung gem. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV
Netzstrukturdaten 2022
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast Schifferstadt | 12.480 | kW |
Jahreshöchstlast Waldsee | 2.704 | kW |
Einpeisungen pro Spannungsebene
Einspeisungen pro Spannungsebene:
Mittelspannung | 72165 | MWh |
Stromkreislängen
Freileitung:
Hochspannung (Gesamtnetz) | 0 | km |
Mittelspannung (Gesamtnetz) | 0 | km |
Niederspannung (Gesamtnetz) | 0 | km |
Kabelleitungen:
Hochspannung (Gesamtnetz) | 0 | km |
Mittelspannung (Gesamtnetz | 56,0 | km |
Niederspannung (Gesamtnetz inkl. Steuerkabel) | 338,9 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Installierte Leistung der Umspannebenen:
HS/MS | 0 | MW |
MS/NS | 53,66 | MW |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen (Schifferstadt+Waldsee):
HS | 0 | Stück |
HS/MS | 0 | Stück |
MS | 21 | Stück |
MS/NS | 88 | Stück |
NS | 14838 | Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Gesamt | 27561 |
Versorgte Fläche
Versorgte Fläche:
Gesamt | 41 | km² |
Versorgungsgebiet Geographische Fläche
Geographische Fläche | 41 | km² |
Netzverluste
Summe der Netzverluste:
Mittelspannung | 2.457.187 | kWh |
Niederspannung | 127.847 | kWh |
Summenlast Netzverluste
Mengen und Preise
Summe der Netzverluste: | 2.585.034 | kWh |
Einzelpreis der Netzverluste: | 6,51 | ct / kWh |
Höhe der Beschaffungskosten
Beschaffungskosten für Verlustenergie: | 6,51 | ct / kWh |
EEG
Standorte und Leistungen
Endabrechnung aggregiert
Im Netzgebiet der Stadtwerke Schifferstadt wurden im Kalenderjahr 2020 folgende Mengen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemäß Testat des Wirtschaftsprüfers eingespeist.
Vergütungsart | Energie-träger | Strommenge (kWh) |
Vergütung (EUR) |
verm. NE1 (EUR) |
---|---|---|---|---|
§ 6 EEG | Wasserkraft | |||
§ 7 EEG | Deponie-, Klär-, Grubengas |
|||
§ 8 EEG | Biomasse | |||
§ 9 EEG | Windenergie | |||
§ 10 EEG | Geothermie | |||
§ 11 EEG | Solare Strahlungs- energie |
5.750.490 | 2.179.797,40 | 39.133,20 |
Summe | 5.750.490 | 2.179.797,40 (1) |
39.133,20 (2) |
|
Vergütung nach Abzug verm. NE (EUR) (3) = (1) - (2) |
2.140.664.,20 (3) |
Bericht über die Ermittlung der nach §§ 45-49 mitgeteilten Daten
Direktvermarktung
Photovoltaik / dezentrale Einspeisung
Sollten Sie Fragen rund um Ihre Erzeugungsanlage haben, oder sich vor der Anschaffung Informationen einholen wollen, sind Sie bei uns richtig:
Kaufmännische Verwaltung/Abrechnung Einspeiser
Gunnar Jordan
Tel.: 06235 4901-661
g.jordan@sw-schifferstadt.de
Technische Angelegenheiten (Netzanschluss)
Torsten Janke
Tel.: 06235 4901-662
t.janke@sw-schifferstadt.de
- Anfrage zur Errichtung einer PV-Anlage
- Datenblatt für Eigenerzeugungsanlagen
- Inbetriebsetzungsprotokoll einer Eigenerzeugungsanlage
- Datenblatt für Speichersysteme
- Reduzierung der Einspeiseleistung, PV-Anlagen <100KWp
- Änderungsmitteilung zur Aufhebung der 70 % Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen
Anmeldung einer Erzeugungsanlage bis 600 W ergänzen
E-Mobilität
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei:
Torsten Janke
Tel.: 06235 4901-662
t.janke@sw-schifferstadt.de
Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Schifferstadt sind Grundversorger gem. § 36 EnWG in Schifferstadt und Waldsee.
Ergänzende Bedingungen Grundversorgung
des Elektrizitäts-Netzbetreibers zur Niederspannungsanschlussverordnung
Preise für Grundversorgung
Die aktuellen Preise der Grund- und Ersatzversorgung können Sie hier einsehen.
Messstellenbetrieb
Verträge
Weitere Informationen
Preisblatt für moderne messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
GPKE
Geschäftsprozesse und Datenformate nach GPKE
Die Stadtwerke Schifferstadt bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK-06-009 - GPKE) - Vertriebskundenportal zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems - an.
Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Gesetzliche Grundlagen
Stromnetz
Stromnetz
- StromNAV - Netzanschlussverordnung
- StromNZV - Netzzugangsverordnung
- StromGVV - Grundversorgungsverordnung
Nachweis für Wiederverkäufernachweis