Merkblätter
Informationen
Nachstehend finden Sie verschiedene Merkblätter, die wir für Sie bereithalten, um Sie über aktuelle Themen zu informieren. Falls Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. In der Rubrik „Ansprechpartner" finden Sie die entsprechenden Telefonnummern.
Rattenbekämpfung in Schifferstadt
Zwei Mal im Jahr werden in den Kanälen Rattenköder durch eine von uns beauftragte Firma ausgelegt. Diese Maßnahme reicht jedoch alleine nicht aus. Deshalb möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten.
Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden. Insbesondere Essensreste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise direkt mit Nahrung versorgt werden. Eine gute Alternative ist die Biotonne. Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (außer gekochten Speiseresten, Brot oder fleischlichen Abfällen) können auch verkompostiert werden. Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten. Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf. Auch Fütterungsstellen für Haustiere oder Vögel werden gern besucht. Hier ist besonders auf Hygiene zu achten, wenn möglich sollten die Fütterungen (z.B. Vogelfütterung im Winter) eingestellt werden. Näpfe und Schüsseln von Haustieren sind nach der Fütterung zu reinigen. Das Tierfutter ist sicher und verschlossen aufzubewahren.
Gartenwasserzähler
Gartenwasserzähler - ja oder nein?
Tipp: Bevor Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen, vergleichen Sie einmal den Wasserverbrauch im Sommer und im Winter, indem Sie die Verbräuche monatlich aufschreiben. Häufig verbrauchen Sie im Garten weniger Wasser als Sie denken.
Möchten Sie dennoch einen Gartenwasserzähler installieren, so müssen Sie dies bei den Stadtwerken Schifferstadt beantragen. Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Schifferstadt wird den von Ihnen eingebauten Zähler begutachten und über die Abnahme ein Protokoll erstellen. Dieser Wasserzähler hat den eichrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen (Nachweis erforderlich).
Zur Berücksichtigung nicht in die Kanalisation eingeleiteter Wassermengen werden für jeden Gebührenschuldner ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 % der bezogenen Frischwassermenge, u.a. für die Gartenbewässerung abgesetzt. Hieraus ermittelt sich dann die zu zahlende Abwassergebühr.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit durch Installation eines Gartenwasserzählers die tatsächlich zur Gartenbewässerung dienende Wassermenge zu ermitteln, die dann zur Berechnung der Abwassermenge vom Frischwasserbezug in Abzug gebracht wird. Der pauschale 10%-ige Abzug kommt dann nicht zur Anwendung.
Berücksichtigen Sie bitte auch die jeweiligen Anschaffungs- und Montagekosten für einen Zähler. Bei der Installation eines sog. Gartenwasserzählers ist folgendes zu beachten:
Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz und nach 6 Jahren verlieren die Eichmarken ihre Gültigkeit. Die Wasserzähler müssen dann neu geeicht oder ausgetauscht werden. Hierfür entstehen weitere Kosten. Der neue Gartenzähler wird wiederum von den Stadtwerken Schifferstadt begutachtet und abgelesen.
Es dürfen hinter dem Gartenwasserzähler keine Geräte (z.B. Waschmaschinen) installiert werden, von denen Abwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
Bei Gartenwasserzählern die an Außenzapfstellen montiert werden, ist darauf zu achten, dass diese im Winter gegen Frost geschützt sind.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie unter der Rubrik Service, Ansprechpartner, Abwassertechnik.
Ihre
Stadtwerke Schifferstadt
Grundstücksentwässerung
Unter „Grundstücksentwässerung" wird die Ableitung des auf dem Grundstück und den darauf befindlichen Bauten anfallenden Schmutz- und Regenwassers (=Abwasser) in die öffentliche Kanalisation verstanden.
Zur sicheren Abteilung des Abwassers sind bebaute Grundstücke prinzipiell an eine vorhandene öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen, wie z.B. Kanäle auf dem Grundstück, sind gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Kosten des Grundstückseigentümers herzustellen.
Während die im öffentlichen Straßenraum liegenden Kanäle als öffentliche Abwasseranlagen von den Stadtwerken Schifferstadt gebaut und gewartet werden, ist die Grundstücksentwässerungsanlage (der Hausanschluss auf dem privaten Gelände) das Eigentum des jeweiligen Grundstücksbesitzers und muss von diesem auf seine Kosten unterhalten, gereinigt und - falls erforderlich - erneuert werden.
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik wird der Kanalanschluss üblicherweise über sogenannte „Frei-spiegelleitungen" im freien Gefälle durchgeführt. In Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit den Stadtwerken Schifferstadt sind auch Grundstücksentwässerungen über Druckleitungen oder Vakuumanlagen möglich.
Bei der Planung der Grundstücksentwässerung beachten Sie bitte auch unsere Merkblätter: Schutz gegen Rückstau, Versickerung von Niederschlagswasser und Grundwasserabsenkung.
Vor Erstellung einer Hausanschlussleitung muss ein formloser „Entwässerungsantrag gestellt werden. Dieser wird üblicherweise vom Architekt als Bestandteil des Baugesuches erstellt und direkt bei den Stadtwerken Schifferstadt eingereicht.
Detailliertere Informationen bezüglich des Entwässerungsantrages erhalten Sie unter dem Punkt „Ich will bauen"
Merkblatt Schutz gegen Rückstau
Thema: Schutz gegen Rückstau aus dem Abwassernetz
An alle Hauseigentümer
"70 Keller musste die Feuerwehr Leerpumpen" oder ähnliche Sätze findet man immer in Zeitungsberichten über Wolkenbrüche oder die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tiefliegende Räume werden überflutet, weil manches Haus noch immer nicht genügend gegen Kanalrückstau gesichert ist. Hierdurch entstehen dem Hauseigentümer oft sehr große Schäden. Dabei kann er sie vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten und den geltenden Vorschriften gesichert hat. Zudem ist er nach geltendem Recht für alle Schäden haftbar, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der
Entwässerungssatzung und in den Vorschriften "DIN 1986-Grundstücksentwässerungsanlagen".
Das Kanalnetz einer Stadt oder einer Gemeinde kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Die Rohre der Kanalisation würden sonst so groß und so teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solchem starken Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und somit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen in Kauf genommen werden.
Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenanschlüsse etc.) austreten, falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesichert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher Rückstau etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung für alle Zukunft ausbleibt.
Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tiefliegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der "Rückstauebene", die im Allgemeinen in Höhe der Straßenoberkante angenommen wird, müssen gesichert sein.
Bitte beachten Sie dabei die folgenden Punkte:
- Alle Revisionsschächte innerhalb der Keller sind mit wasserdichten und druckfesten Deckeln zu versehen, sofern in den Schächten die Leitungen offen verlaufen. Besser ist es solche Schächte im Keller überhaupt zu vermeiden.
- Offene Flächen im Freien (Höfe), die tiefer als die Rückstauebene (meist Straßenoberkante) liegen, können nicht mit Regenwassereinläufen (Gullys, Hofeinläufen) zum Kanal hin entwässert werden. Es sind Hebeanlagen (Pumpen) notwendig.
- Alle Einläufe von Schmutzwasser im Keller (Bodeneinläufe, Gullys, Waschbecken, Spülbecken, Waschmaschineneinläufe) müssen mit einem von Hand zu bedienenden Rückstauverschluss abgesichert werden. Bei Bodeneinläufen (Gullys) ist der Rückstauverschluss meist im Einlauf eingebaut.
- Bei jedem Ablauf ist ein dauerhaftes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen:
Verschluss gegen Kellerüberschwemmung!
Nur zum Wasserablass öffnen, dann wieder schließen! - In den Bodeneinläufen (Gully) kann neben dem von Hand zu bedienenden Verschluss eine automatische Sicherung eingebaut sein. Eine solche selbsttätige Klappe kann den Rückstau verhindern und stellt eine zusätzliche Sicherheit dar (Rückstaudoppelverschluss). Allein ist ein derartiger automatischer Verschluss nicht betriebssicher.
- Wenn Ablaufstellen häufig benutzt werden, sind von Hand zu bedienende Rückstausicherungen nicht zweckmäßig. Es sind dann Hebeanlagen (Pumpen) einzubauen. Dabei werden die Abwässer in einem wasser- und gasdichten Behälter gesammelt und von einer Pumpe vor der Einleitung in den Kanal über die Rückstauebene gehoben.
- WC-Anlagen in den Kellergeschossen dürfen nur mit Hebeanlagen abgesichert werden. Rückstauverschlüsse oder Rückstaudoppelverschlüsse sind hier nicht zulässig.
- Bäder und Duschen in Kellergeschossen sind nur schwierig mit Rückstausicherung zu versehen. In der Regel sind Hebeanlagen notwendig.
- Rückstausicherungen in Schächten vor den Anwesen, welche die ganze Leitung zum Kanal absichern sollen, sind unzweckmäßig und werden erfahrungsgemäß nicht geschlossen. Mit diesen Rückstauverschlüssen würden alle WC-Anlagen abgesichert werden und dies ist, wie schon erwähnt, nur mit Hebeanlagen erlaubt. Außerdem wäre in diesen Fällen zu prüfen, ob nicht der freie Abfluss der Dachwässer dadurch auch abgeschlossen wird.
- Alle Anlagen der Rückstausicherung und der Hebeanlagen müssen regelmäßig gewartet werden.
- Kellerabgänge (Treppen im Freien zum Kellergeschoß) können am unteren Teil vor der Kellertüre mit einem Bodeneinlauf und einer Rückstausicherung versehen werden, wenn kein erheblicher Oberflächenwasserzulauf vorhanden ist und wenn die sich hier ansammelnde Niederschlagsmenge durch eine Schwelle vom Keller abgehalten wird.
- Kellergaragen können nicht mit einem Einlauf oder mit einem Rost am oberen und unteren Teil der Abfahrt abgesichert werden. Hier würde bei Rückstau Wasser austreten. Rückstausicherungen sind nicht möglich. Es ist eine Hebeanlage notwendig.
- Drainagen um ein Kellergeschoß dürfen nicht an einen Mischwasserkanal angeschlossen werden. Ein Rückstau aus dem Kanal würde in die Drainage zurückstauen und den Keller durchfeuchten. Eine Absicherung durch Rückstauverschlüsse ist nicht möglich.
Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst!
Nur bei Ihrer Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet!
Detaillierte Informationen finden Sie hier im Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes.
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser
Was bedeutet „Versickerung"?
Unter Versickerung bezeichnet man das Einbringen von Niederschlagswasser (Regen, Hagel, Schnee) über eine technische Versickerungsanlage auf dem Grundstück des Eigentümers in den Untergrund.
Von dieser Versickerungsanlage wird das Wasser langsam und von Schmutzstoffen gereinigt in das Grundwasser abgegeben.
Warum soll man Regenwasser versickern?
Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Sie sind aufgrund ihres Bebauungsplanes dazu verpflichtet (z.B. im Baugebiet Bruchgarten und Großer Garten) oder
- Sie möchten aktiv etwas für Ihre Umwelt tun.
Zunehmende Bebauung und damit verbundene Versiegelung des Bodens führt zur Verringerung der Grundwasserneubildung und Erhöhung des Oberflächenabflusses. In der Folge können dadurch Grundwasserabsenkungen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Vegetation und eine Verschärfung der Hochwassersituation eintreten. Daher ist -soweit möglich- vor Ort eine Nutzung als Gieß- oder Brauchwasser und/oder eine Rückhaltung und Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser anzustreben.
Die Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung ist eine kostengünstige und für jeden einfach zu realisierende Maßnahme. Sie erfordert lediglich das Aufstellen eines geeigneten Sammelbehälters, das wahlweise oberirdisch oder unterirdisch erfolgen kann. Ob das Wasser per Hand, mit der Gießkanne oder mittels Gartenschlauch und Pumpe im Garten ausgebracht wird, hängt allein von Ihren Vorlieben ab (wobei für unterirdische Sammelbehälter immer eine Pumpe notwendig sein wird).
Oberste Priorität ist die Abflussvermeidung durch Reduzierung abflusswirksamer Flächen oder durch die Wahl geeigneter Befestigungen.
Da bei einer Versickerung das Niederschlagswasser dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird, werden die Trinkwasservorräte geschont und auch das Abwassernetz und die Kläranlage entlastet.
Welche Arten der Versickerung gibt es?
Modell 1: Flächenversickerung / Muldenversickerung
Hierunter versteht man z.B. die Entwässerung von Garagen- und Dachflächen über Regenrohre in das anstehende Gelände oder in flache Geländemulden (max. 0,30 m Tiefe), aber auch in einen Folienteich oder Zisterne mit breitflächigem Überlauf. Je nach Bodendurchlässigkeit muss mit ca. 3-4 m³ Mulde pro 100 m² angeschlossene abflusswirksame Fläche gerechnet werden.
Die Flächenversickerung ist ein geeignetes Verfahren, wenn Sie genügend ebene Freifläche zur Verfügung haben und der Boden eine gute bis sehr gute Wasserdurchlässigkeit aufweist.
In Mulden wird das Wasser vorübergehend gespeichert, bevor es während der Versickerung durch den Boden selbst gereinigt wird. Die Mulden sind leicht anzulegen, sie haben eine geringe Einstautiefe und sind somit vielfältig nutzbar. Auch lassen sie sich gut mit Teichen oder Feuchtbiotopen kombinieren.
Außerdem muss der Grundwasserflurabstand mindestens 1 m betragen, um den benötigten Abstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem Grundwasser zu gewährleisten.
Genehmigung erforderlich?:
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist bei Gebäuden zur privaten Nutzung normalerweise nicht notwendig. Bei größeren Flächen empfiehlt sich die Rücksprache mit der Unteren Wasserbehörde oder mit der SGD Süd.
Kanalspülung
Kundeninformation der Stadtwerke Schifferstadt
Thema: Kanalreinigung
Tag für Tag wird das Kanalnetz für den Transport des Abwassers rund um die Uhr beansprucht. Dabei ist der einwandfreie Abfluss des Abwassers für die Funktion des Kanalsystems von großer Bedeutung. Vor allem die unsachgemäße Entsorgung von Speiseresten, Windeln, Ölen und Papier führt zu Verengungen im Kanalnetz. Besonders problematisch sind Fette, die im Kanal abkühlen, sich an den Wänden festsetzen und dadurch langfristig das Kanalrohr verschließen können.
Damit das Kanalnetz vor solchen Ablagerungen geschützt wird, werden von den Stadtwerken Schifferstadt zwei Mal jährlich Kanalspülungen durchgeführt. Diese Reinigung erfolgt mit Hochdruck-Spüllanzen, die durch die Kanalsschächte in den Kanal eingesetzt werden. Mit hohem Wasserdruck werden Ablagerungen aus Fett und Sand beseitigt.
Was passiert bei der Hochdruck-Kanalreinigung?
Bei der Hochdruck-Kanalreinigung wird ein Schlauch in die Kanalisation eingeführt und mit Wasserdruck, welcher aus einer Reinigungsdüse austritt, durch den Kanal vorangetrieben. Am anderen Schacht angekommen, wird der Schlauch per Motorwinde zurückgezogen. Im Kanal befindliche Ablagerungen werden dadurch herausgespült und aus dem Kanal entfernt. Dieser Vorgang erzeugt im Bereich vor der Düse einen Unterdruck und hinter der Düse (zum Spülwagen hin) einen Überdruck.
Der entstandene Druck wird zum größten Teil durch den Luftaustausch in den Straßenschächten ausgeglichen. Der restliche Druck drückt in bzw. saugt aus den angeschlossenen Hausanschlussleitungen.
Sind die sanitären Anlagen fachgerecht ausgeführt und in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist hier der Druckausgleich durch den Revisionsschacht (Kontrollschacht auf dem Grundstück) und durch die Dachentlüftung gewährleistet. Der verbleibende restliche Druck kann durch angeschlossene Lüftungsleitungen der Hausinstallationen entweichen.
Soweit der Normalfall.
Wenn die Toilette unfreiwillig zur Dusche wird
Treten während einer Kanalspülung Störungen in den eigenen sanitären Anlagen auf, können verschiedene Gründe dafür verantwortlich sein. Die häufigsten Probleme sind der Austritt von Wasser aus der Toilette, Geruchsbelästigung nach einer Kanalspülung oder Wasseraustritt aus dem Geruchsverschluss.
Aufgrund verschiedener Ursachen können nun folgende Ereignisse durch die Kanalspülung ausgelöst werden.
1. …durch den Geruchsverschluss der Toilette, Dusche, etc. war ein beunruhigendes Rauschen zu hören…
In diesem Fall brauchen Sie sich nicht weiter zu sorgen. Im Gegenteil, Sie können sicher sein, dass lhre Hausleitung frei von Verstopfungen ist und sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.
2. …Wasser ist aus dem Geruchsverschluss ausgetreten…
Das lässt darauf schließen, dass sich lhre Dachentlüftung und / oder Ihr Revisionsschacht in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand befindet, überprüfen Sie daher zunächst lhre Anlagen. Holen Sie sich ggf. Rat bei lhrem Installateur. Überprüfen Sie, ob Ihr Revisionsschacht auch wirklich frei und nicht unter Flur liegt (z. B. überpflastert wurde), und dass der Schachtdeckel nicht durch Folien oder ähnliches verschlossen wurde. Ist lhre Dachentlüftung in Ordnung, vergewissern Sie sich, dass auch alle Becken an die Dachentlüftung angeschlossen sind, insbesondere, wenn das Ereignis nur an einer Stelle (z. B. in der Gästetoilette) aufgetreten ist. Bei nachträglich angeschlossenen Sanitäranlagen ist dies der häufigste Grund.
Nachträgliche Entlüftung
Sollten sanitäre Anlagen wie beispielsweise das Gäste-WC im Erdgeschoss nicht über eine Lüftungsleitung verfügen, kann ein zusätzlicher Druckausgleich über den vorhandenen Grenzkontrollschacht erfolgen. Hierzu ist dieser bis auf Geländeniveau hochzuziehen und mit einer gelöcherten Abdeckung zu verschließen. Ob man diese Art der nachträglichen Entlüftungshilfe wählt, hängt von der Lage des Schachtes ab.
3. …nach der Kanalspülung macht sich ein übler Geruch bemerkbar…
In diesem Fall konnte der Unterdruck nicht ausgeglichen werden. Dabei wurde das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt. Dadurch kann nun die Kanalatmosphäre ungehindert in lhre sanitären Anlagen einströmen. Um die Geruchsbelästigung zu unterbinden, lässt man Wasser in Waschbecken und Badewanne laufen und betätigt die Toilettenspülung. Dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine weitere Kanalluft eintreten. Auch hier gilt die Ursachenbeschreibung wie im vorhergehenden Fall. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie öfters Geruchsprobleme im Hause haben. Bei Badewannen, z. B. die sehr selten benutzt werden, lassen Sie einfach wieder Wasser nachlaufen.
4. …aus der Toilette ist Wasser mit Fäkalien ausgetreten…
In diesem Fall hat in lhrem Sanitärsystem bereits vor der Spülung eine schwere Störung vorgelegen. In einem ordnungsgemäß funktionierenden Entwässerungssystem werden durch die Toilettenspülung die Fäkalien direkt durch die Fall- bzw. Grundleitung in das Hauptkanalsystem gespült. D. h. in den häuslichen Entwässerungsleitungen dürfen sich keine Fäkalien befinden. Sollten dennoch Fäkalien aus Ihrer Toilette in das Badezimmer gedrückt worden sein, so müssen sich diese in lhrem System bereits angesammelt haben, also eine Verstopfung vorgelegen haben.
5. …kann es sein, dass der Spülschlauch fälschlich in mein Haussystem gelaufen ist…
Nein, das ist äußerst unwahrscheinlich. Aber angenommen es wäre tatsächlich der Fall gewesen. Dann wäre lediglich aus Ihren Geruchsverschlüssen das Wasser herausgesaugt worden, denn vor der Düse entsteht wie o. a. ein Unterdruck. Es kann nichts herausgedrückt worden sein.
6. …Können die Fäkalien aus dem Hauptkanal in meine Leitungen hineingedrückt worden sein?…
Nein, das ist nicht möglich. Wenn nach einer Kanalspülung Fäkalien das Bad verunreinigen, stammen diese in der Regel aus dem eigenen Leitungssystem. Es werden fast nie Abwässer von außen ins Haus hineingedrückt, da sich in den Hauptkanälen zu wenig Abwasser befindet, um ein Haussystem zu fluten. Zum anderen besteht das Abwasser in den Kanälen hauptsächlich wirklich aus Wasser. Entgegen der allgemeinen Vorstellung sind Fäkalien nur der geringste Anteil am Abwasser. Starke Verschmutzungen im Bad sind ein deutlicher Hinweis auf stark verengte und verstopfte Rohrleitungen im eigenen Haus.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Beschreibungen einen Anhaltspunkt zur Fehlersuche gegeben zu haben.
Bitte sorgen Sie vor allem dafür, dass Ihr Revisionsschacht offenliegt und nicht verdeckt unter dem Erdreich oder unter dem Pflaster.
Grundwasserabsenkung
Wenn beim Bau unterirdischer Gebäudeteile (Tiefgaragen, Kellergeschosse von Gebäuden, usw.) oder beim Anschluss einer Grundstücksentwässerung an einen tiefliegenden städtischen Kanal Grundwasser angetroffen wird, muss der Grundwasserspiegel vorübergehend so weit abgesenkt werden, dass die im Grundwasserbereich liegenden Bauteile ordnungsgemäß erstellt werden können.
Dies geschieht in der Regel mittels Brunnen oder Lanzen im Bereich des Baufeldes (geschlossene Wasserhaltung) oder - wenn nur eine geringfügige Absenkung erforderlich ist mittels einer Saugpumpe (offene Wasserhaltung).
Das geförderte Grundwasser kann über eine Versickerungsfläche versickert, in einen nahegelegenen Vorfluter oder in den nächstgelegenen städtischen Kanal eingeleitet werden.
Das Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser stellt einen Benutzungstatbestand nach § 3 Abs. 1 Ziffer 6 Wasser-haushaltsgesetz dar. Hierfür ist immer eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde des Rhein- Pfalz- Kreises zu beantragen. Diese erteilen nach Prüfung eine Erlaubnis, die kostenpflichtig ist.
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer Grundwasserabsenkung wird insbesondere auch geprüft, ob die Absenkmaßnahme im Bereich einer Altlast oder eines bestehenden Grundwasserschadens durchgeführt werden soll, oder ob eine Grundwasser-sanierungsmaßnahme in der näheren Umgebung stattfindet.
Wer ohne wasserrechtliche Erlaubnis eine Grundwasserabsenkung durchführt, handelt ordnungswidrig und muss mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Als Bauherr haben Sie daher rechtzeitig zu prüfen, ob eine Grundwasserabsenkung für Ihr Bauvorhaben erforderlich und ob eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist.
Auf der Internetseite der Unteren Wasserbehörde finden Sie das Formular für den Antrag auf Grundwasserabsenkung. Dieser ist in 4- facher Ausfertigung unter Hinzufügung der im Antragsformular genannten Unterlagen bei der Kreisverwaltung
Rhein- Pfalz- Kreis - Untere Wasserbehörde- ,
Europaplatz 5,
67063 Ludwigshafen,
zu stellen.
Die Stadtwerke Schifferstadt erheben eine Gebühr pro Woche Wasserhaltung, sofern das geförderte Wasser in den Kanal eingeleitet wird. Hierbei ist, wenn das Grundwasser in die städtische Kanalisation eingeleitet werden soll, vorher abzuklären, ob die Kapazität des in der Nähe liegenden Kanals für die vorgesehene Wassermenge ausreicht. Außerdem werden verschiedene Auflagen erteilt, damit eine Versandung der Kanäle vermieden wird.
Beginn und Ende jeder Grundwasserabsenkung sind den Stadtwerken Schifferstadt schriftlich anzuzeigen!
Hier noch ein Tipp:
Zwingen besondere Umstände dazu, Gebäudeteile in unmittelbarer Nähe oder unterhalb des Grundwasserspiegels anzulegen, oder wenn durch Stauwasser, Überschwemmungen usw. die Gefahr der Einwirkung von drückendem Wasser besteht, müssen die betroffenen Bauteile entweder wannenartig aus wasserdichtem Beton hergestellt werden oder eine wasserdruckhaltende Dichtung gemäß DIN 4031 bzw. E 18 195 T 6 erhalten.
Wasserdruckhaltende Dichtungen müssen Bauwerke gegen hydrostatischen Wasserdruck schützen und gegen natürliche oder durch Lösung aus Beton und Mörtel entstandene aggressive Wässer unempfindlich sein. Sie dürfen ihre Wirksamkeit auch nicht bei üblichen Formänderungen der geschützten Bauteile infolge Schwinden, Temperatureinwirkungen und Setzen verlieren, und sie müssen Spannungsrisse in bestimmten Grenzen elastisch überbrücken können. Durch konstruktive Maßnahmen (z.B. besonders abgedichtete Bauwerksfugen) muss sichergestellt werden, dass Setzungen des Bauwerks die Abdichtungen nicht zerstören.
Besprechen Sie sich hierüber unbedingt mit Ihrem Architekten oder Bauträger.