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Grund- und Ersatzversorgung Strom
Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist Grundversorger bis zum 31. Dezember 2006 das Unternehmen, das die Aufgabe der allgemeinen Versorgung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes durchgeführt hat.
Der Grundversorger für das Netzgebiet der Stadtwerke Schifferstadt sind die Stadtwerke Schifferstadt.
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir den Anteil der Haushaltskunden pro Lieferant zum 01.07.2006 im Netzgebiet ermittelt. Im Ergebnis haben die Stadtwerke Schifferstadt die meisten Haushaltskunden und sind damit ab 01.01.2007 - 31.12.2009 Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Schifferstadt.
Die nächste Festlegung erfolgt am 30.09.2009 zum 01.01.2010
- Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 und § 38 Energiewirtschaftsgesetz
- Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung gemäß § 36 und § 38 Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2010
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