Stadtwerke Schifferstadt

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Ausweispflicht fürs Haus

Fast jeder Autobesitzer weiß auf Anhieb, wie viel Sprit sein Fahrzeug verbraucht. Beim eigenen Haus allerdings herrscht oft Ratlosigkeit. Diese Informationslücke soll der Gebäude-Energieausweis beseitigen. Nach der neuen Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) muss er ab ab 1. Januar 2008 für Häuser vorliegen, die vor 1965 erbaut wurden, für alle übrigen ab 1. Juli 2008. Potenzielle Mieter und Käufer einer Immobilie erhalten damit die Möglichkeit, die künftigen Nebenkosten auf einen Blick abzuschätzen. 

Der Ausweis - die Typen

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