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Förderung einer Wärmepumpe
1. Förderungsbedingungen
Die Förderung bezieht sich auf neue, hochqualitative Wärmepumpenanlagen, die Wärme für die Raumheizung liefern. Die Förderung wird nur gewährt, wenn die Heizungsanlage monovalent oder monoenergetisch betrieben wird. Gefördert werden Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erde, Wasser und Luft. Die Auszahlung erfolgt als Einmalbetrag nachdem der Förderantrag nach der fachgerechten Inbetriebnahme und Funktion der Anlage unterschrieben den Stadtwerken Schifferstadt vorliegt und die Bearbeitung des Antrages abgeschlossen ist. Der Kunde bezieht den gesamten Strom am selben Standort von den Stadtwerken Schifferstadt (Wärmepumpenanlage und eine bzw. mehrere weitere elektrische Verbrauchsstelle). Die Wärmepumpenanlage befindet sich im Gebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Schifferstadt. Die Stadtwerke Schifferstadt behält sich die Auswahl der zu fördernden Anlagen sowie Änderungen der Förderungsbedingungen und der Förderhöhe vor. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Mitarbeiter der Stadtwerke Schifferstadt dürfen nach Voranmeldung die Anlage besichtigen, um die Einhaltung der Förderungsbedingungen zu überprüfen. Der Kunde ist einverstanden, dass die angeführten Daten in der EDV erfasst und bearbeitet werden. Die vollständig ausgefüllte Anmeldung zur Wärmepumpenförderung trifft spätestens zwei Monate nach Inbetriebnahme der Wärmepumpeanlage bei den Stadtwerken Schifferstadt ein. Als Inbetriebnahmetermin gilt die Zählermontage durch die Stadtwerke Schifferstadt. Einhaltung der COP Richtwerte (DIN EN 255) laut Gütesiegel D-A-C-H.
2. Technische Voraussetzungen
Für die Installation der Wärmepumpenanlagen sind die VDE-Bestimmungen, die technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Schifferstadt und die Arbeitshilfe zur TAB des Netzbetreibers in der jeweiligen gültigen Fassung maßgebend. Der ermittelte Leistungsbedarf für eine Wärmepumpe zur Heizung, Klimatisierung oder Warmwasserbereitung ist nach TAB 2000, Abschnitt 2 und 10, bei den Stadtwerken Schifferstadt anzumelden. Die Messung des Stromverbrauchs der Wärmepumpe erfolgt über einen separaten Stromzähler, der von den Stadtwerken Schifferstadt beigestellt wird. Möglichkeit für die Stadtwerke Schifferstadt, die Versorgung der Anlage zweimal am Tag für jeweils maximal eine Stunde zu unterbrechen (Wärmepumpen mit EVU-Sperreingang mit Steuerleitung bis in den Hauselektroverteiler). Die Zustimmung der Stadtwerke Schifferstadt zum Anschluss der Wärmepumpeanlage entbindet den Errichter nicht von der Verpflichtung zur Einholung wasserrechtlichen oder sonstigen Genehmigungen. Der elektrische Aufbau der Zähl- und Steuereinrichtung für Wärmepumpenanlagen ist entsprechend der Schaltskizze WP1 auszuführen.
WP1 Allgemeine Schaltskizze Wärmepumpe
Ansprechpartner:
Reinhold Böhler
Telefon: 06235 4901-664
E-Mail:
r.boehler@sw-schifferstadt.de