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Netzentgelte und Bedingungen für den Netzzugang nach § 21 EnWG

Am 21. Februar 2007 genehmigte die Landesregulierungsbehörde Energie in Rheinland-Pfalz den Stadtwerken Schifferstadt neue Netzzugangsentgelte. Die neuen Durchleitungsentgelte gelten ab dem 1. März 2007. 

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