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Energie Schifferstadt GmbH

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Häufig gestellte Fragen

Was ist Durchleitung bzw. Netznutzung?
Durchleitung bzw. Netznutzung ist der Stromtransport vom Kraftwerk bis zu Ihrem Hausanschluss. Der Transport erfolgt über Leitungen und Kabel. Dazu werden die Netze Ihres örtlichen Stadtwerks genutzt. Die Kosten, die dabei entstehen, sind an das Stadtwerk zu zahlen.

Worauf sollten Sie beim Wechsel zu einem
anderen Energieversorger achten?

Wer wechseln will, darf nicht nur auf den Preis schauen. Es lohnt sich darüber nachzudenken, welche Ansprüche Sie an Ihren Energieversorger stellen. Unsere 10-Tipps für Sie:

  • schließen Sie grundsätzlich nicht übereilt Verträge an der Haustür ab
  • verlangen Sie nähere Informationen über den privaten Stromanbieter
  • vergleichen Sie genau das Angebot mit den Preisen Ihrer Stadtwerke Schifferstadt (der Komplettpreis muss Grundpreis, Arbeitspreis, Verrechnungspreis, Durchleitungs- und eventuell Konzessionsabgabe, Zählermiete, Strom- sowie Mehrwertsteuer beinhalten)
  • leisten Sie keine Vorauszahlung
  • beachten Sie Regelungen über eventuelle Preisänderungen
  • seien Sie vorsichtig beim Ausstellen von umfangreichen Vollmachten
  • vereinbaren Sie keine langen Vertragslaufzeiten
  • lassen Sie sich vom neuen Anbieter einen festen Lieferbeginn zusichern
  • bestehen Sie auf jeden Fall auf Ihr Widerspruchsrecht
  • achten Sie auf das Kleingedruckte.

Wann sind Sie Tarifkunde und wann Sondervertragskunde?
Tarifkunde ist jeder der seinen Strompreis nicht mit seinem Energieversorger aushandelt. Es gilt die vom Wirtschaftsministerium erlassene "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV). Der Energieversorger kalkuliert einen Strompreis auf Grundlage der "Bundestarifordnung Elektrizität" (BTOElt), der vom Wirtschaftministerium genehmigt werden muss. Der Strompreis für Tarifkunden ist gewöhnlich höher als für Sondervertragskunden. Sondervertragskunde ist derjenige, der einen individuellen Stromlieferungsvertrag bzw. Sondervertrag abschließt.

Was kostet mich eine Kilowattstunde bei den
Stadtwerken Schifferstadt ab 01.01.2006?

Der Preis für die Kilowattstunde ist von Ihrem Stromlieferungsvertrag abhängig. Beim Sondervertrag für Haushaltskunden "SW-Schifferstadt-Privat" kostet die Kilowattstunde 16,10 ct. Für Kleinverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch bis zu 1.263 Kilowattstunden bieten wir unseren Sondervertrag "SW-Schifferstadt-Single" an. Hier zahlen Sie einen Arbeitspreis je Kilowattstunde von 19,91 ct. Im Allgemeinen Tarif kostet die Kilowattstunde für Haushaltskunden 16,47 ct. In allen Sonderverträgen sowie im Allgemeinen Tarif wird zusätzlich ein Grundpreis berechnet. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und enthalten die Energielieferung, die Netzkosten, die Stromsteuer (Stand Jan. 2006: 2,05 ct/kWh) sowie die EEG-Kosten und KWKG-Kosten und die gesetzliche Umsatzsteuer (z. Z. 19 %).

Was ist der Unterschied zwischen Arbeits-,
Leistungs- und Grundpreis?

  • Arbeitspreis
    Der Arbeitspreis in ct/kWh ist der Preis für die elektrische Arbeit und wird je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) berechnet.
  • Leistungspreis
    Bei Stromlieferungsverträgen mit Leistungsmessung wird für die individuelle Inanspruchnahme der bereitgestellten elektrischen Leistung (kW) ein Leistungspreis in €/kW berechnet.
  • Grundpreis
    Der für den Zeitraum eines Jahres berechnete Jahresgrundpreis in €/Jahr setzt sich zusammen aus dem: festen Anteil des Leistungspreises in €/Jahr für die Bereitstellung der elektrischen Leistung, die unabhängig vom Verbrauchsverhalten des einzelnen Kunden ist, und dem Verrechnungspreis je Messeinrichtung in €/Jahr für Messung, Abrechnung und Inkasso. Seine Höhe ist abhängig von der Art und vom Umfang der Mess- und Steuerungseinrichtung.

Was ist Naturstrom?
Naturstrom wird zu 100 % aus erneuerbaren bzw. regenerativen Energiequellen erzeugt. Erneuerbare Energien sind Energiequellen, die sich ständig ergänzen: z.B. Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Biomasse. Im Gegensatz zu den "nicht-erneuerbaren" bzw. fossilen Energieträgern (Erdöl, Erdgas und Kohle) sind diese praktisch unerschöpflich und besitzen ein bedeutendes Potential. Ein weiterer Vorteil ist die gute Umweltverträglichkeit, da die Umwelt durch die Nutzung erneuerbarer Energien weniger belastet wird.

Was kostet Naturstrom?
Der Naturstrom kann in Paketen zu je 500 kWh pro Jahr bis hin zur Vollversorgung (= 100 % des Jahresstrombezugs) von den Kunden bestellt werden. Der Zuschlag von 3,58 ct je Kilowattstunde (netto) auf den Strompreis Ihres Stromlieferungsvertrages wird von dem Kooperationspartner der Stadtwerke Schifferstadt, der BESTEC GmbH zu 80 % für Zu- und Neubauten von Anlagen und zu 20 % für die Bestandssicherung der Anlagen genutzt. Die BESTEC GmbH ist nach den Kriterien des Grüner Strom Label e.V. in Gold zertifiziert. Die Gründungsmitglieder des Grüner Strom Label e.V. waren u. a. der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), EUROSOLAR, Bund der Energieverbraucher,Deutscher Naturschutzring DNR sowie der Naturschutzbund Deutschland (NABU). Die Aufgabe des Vereins Grüner Strom Label e.V. besteht darin, in dem - infolge der Liberalisierung entstandenen - Grünen Strommarkt für die Verbraucher durch Kennzeichnung empfehlenswerter Angebote von Grünem Strom, Transparenz zu schaffen. Das Label wird durch BUND und EUROSOLAR vergeben.

Was ist die Konzessionsabgabe (KA)?
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Endverbrauchern mit Strom und Gas im Gemeindegebiet mittels Benutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen. Das Entgelt wird vom Versorgungsunternehmen an die Gemeinde abgeführt und wird in ct je Kilowattstunde berechnet. Die Konzessionsabgabe ist selbstverständlich in unseren günstigen Sonderverträgen für Haushalts- und Gewerbekunden enthalten.

Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer. Die Stromsteuer sowie die Höhe der Steuersätze sind im Stromsteuergesetz geregelt, das mit Wirkung zum 01. April 1999 in Kraft getreten ist und durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform mit Wirkung zum 15. Februar 2000 geändert wurde. Ab 01. Januar 2004 beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent je Kilowattstunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die Stromsteuer ist bereits in unseren günstigen Strompreisen für Haushalts- und Gewerbekunden enthalten.

Was ist das EEG und KWKG?
Das "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) ist am 01. April 2000 in Kraft getreten und dient - ebenso wie das am 18. Mai 2000 in Kraft getretene "Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG) dazu, den Beitrag erneuerbarer Energien im Interesse des Klima- und Umweltschutzes deutlich zu erhöhen. Die von Seiten des Gesetzgebers veranlassten finanziellen Auswirkungen bedeuten erhebliche Mehrkosten, die nach dem bundesweit geltenden Umlageverfahren von allen Stromkunden zu tragen sind. Die Mehrkosten durch EEG und KWKG sind bereits in Ihren Stromlieferungsverträgen enthalten. Wenn Ihre Frage noch nicht beantwortet ist, senden Sie uns bitte eine E-Mail und wir werden uns bemühen, Ihre Frage schnell und kompetent zu beantworten.

Was sind Konzessionsabgaben?
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Wasserversorgungsunternehmen (WVU) an Gemeinden für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, abgeben müssen. Rechtsgrundlage ist die Konzessionsabgabenverordnung und der jeweilige Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Gemeinde. Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent-Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Sie sind Bestandteil des vom Energieversorger mit dem Endkunden abgerechneten Energiepreises. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl), von der Spannungsebene des Netzanschlusses (Niederspannung oder Mittelspannung) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab. Die Konzessionsabgabe für Wasser wird nach der "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" (KAE) vom 04.03.1941 bemessen. Die Konzessionsabgabe ist für Städte und Gemeinden eine nennenswerte Einnahmequelle. Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 1. Januar 1992 wurde zuletzt durch Artikel 3 Abs. 40 des "Zweiten Gesetzes zur Neuregeleung des Energiewirtschaftsrechts" vom 7. Juli 2005 geändert und damit an das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angepasst.

Konzessionsabgaben für Strom
Die zulässige Höhe der Konzessionsabgaben für Strom beträgt:

für Tarifkunden in Gemeinden
- bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh
- bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh
- bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh
- über 500.000 Einwohner 2,39 Ct(kWh

für Strom im Schwachlasttarif 0,61 Ct/ kWh

für Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh (Industriebetriebe)

Als Sondervertragskunden gelten hierbei nur Kunden, die:
in Niederspannung (bis 1 kV) versorgt werden, zweimal (im Jahr) eine gemessene Leistung von 30 kW überschreiten und einen Jahresverbrauch von mindestens 30.000 kWh (gem. neuem EnWG) haben, oder in Mittelspannung versorgt werden.

Die Konzessionsabgaben für Strom werden vom Netzbetreiber zusammen mit den Netznutzungsentgelten erhoben und an die betreffende Gemeinde abgeführt. Bei Sondervertragskunden gewinnt der Grenzpreis hinsichtlich der Feststellung der Abgabepflicht an Bedeutung.