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Veröffentlichungen
Elektrizität
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und die Versorgung von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher.
Es gelten die Bestimmungen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBElt)" vom 21. Juni 1979 in der jeweils gültigen Fassung. Diese können Sie einsehen unter: http://bundesrecht.juris.de
Ab dem 08.11.2006 tritt die Nachfolgeverordnung "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) in Kraft und ersetzt die bisher gültige AVBEltV.
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schifferstadt
zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von
Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
Gültig ab 16. Februar 2007
Anpassung unserer Verträge an die NAV/ StromGVV und GVV
- Anpassung unserer Netzanschlussverträge an die NAV
- Anpassung unserer Grundversorgungsverträge an die StromGVV
- Anpassung unserer Sonderlieferverträge an die GVV
An die Auslegung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
- TAB 2000 (Technische Anschlussbedingungen)
- VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz"
- VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz"
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB 2000) und die VDEW-Richtlinien können Sie bestellen bei:
VWEW Energieverlag GmbH
Rebstöcker Str. 59
60326 Frankfurt
E-Mail: mz@vwew.de
Internet: www.vwew.de
Die Vorschriften des VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker) können Sie bestellen bei:
VDE Verlag GmbH
Kundenservice
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
E-Mail: vertrieb@vde-verlag.de
Internet: www.vde-verlag.de
Sonderabkommen über die Lieferung
elektrischer Energie für Speicherheizungsanlagen
Die Verbrauchspreise erhöhen sich für unsere Kunden mit dem "Sonderabkommen über die Lieferung elektrischer Energie
für Speicherheizungsanlagen" ab dem 01.01.2006 aufgrund gestiegener Beschaffungskosten.
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