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Energie Schifferstadt GmbH

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gas

Werde ich noch mit Energie versorgt, wenn ich den Anbieter wechsle?
Ja, egal ob Sie den Gasanbieter wechseln, Sie werden auch weiterhin mit Gas versorgt. Ihr Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet! Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen.

Sind beim Wechsel Umbauten nötig?
Nein, es sind keine technische Arbeiten erforderlich. Eventuell müssen Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und an den Netzbetreiber (und am besten auch an uns als Ihrem neuen Versorger) weitergeben, mehr aber nicht.

Muss ich die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Anbeiter einhalten?
Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern zum Ende eines jeden Monats. Wer einen Laufzeitvertrag hat, der muss die Kündigungsfristen, die  vertraglich vereinbart wurden, beachten. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres derzeitigen Anbieters. Sie können auch, z.B. im Falle einer Preisänderung, von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen.

Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für den Wechsel?
Nein, es ist allein Ihre Entscheidung, von welchem Anbieter Sie Energie beziehen wollen. Ihren Vermieter brauchen Sie daher nicht zu informieren. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Wenn Sie die Abschlagszahlen mit der Miete vornehmen und die Gasrechnung von Ihrem Vermieter erhalten, dann ist der Vermieter der Vertragspartner des jeweiligen Anbieters. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Vermieter verständigen und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Schließlich ist die Ersparnis im Sinne aller.

Ich plane einen Umzug, worauf sollte ich achten?
Wenn Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges planen, dann sollten Sie bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen. Wenn Sie keinen Vertrag abschließen, gehen Sie sonst automatisch mit Ihrem Einzug einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger ein. Wenn Sie sich bereits für einen neuen Anbieter entschieden haben sollten und diesen auch nach dem Umzug beibehalten möchten, dann sollten Sie unbedingt klären, ob der Gasanbieter an Ihre neue Anschrift Gas liefern kann. Achten Sie zudem auf eventuelle Kündigungsfristen bei  den Verträgen Ihrer alten Wohnung.

Wen rufe ich an, wenn ich Probleme mit dem Zähler, dem Hausanschluss habe oder Gasgeruch auftritt?
Wie bisher, Ihren örtlichen Netzbetreiber.

Ab wann werde ich mit Gas beliefert?
So schnell es geht, meistens ca. 6 Wochen nach Abschluss des Vertrages.

Gibt es eine  Preisgarantie?
Ja, beim Gas von den Stadtwerken Schifferstadt bis zum 30.09.2010!

Muss ich meinen bestehenden Vertrag selber kündigen?
Nein, Sie müssen nur:

Umgehend erhalten Sie Nachricht von uns, ab wann wir Sie mit Erdgas beliefern.