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Häufig gestellte Fragen zum Thema Gas
Werde ich noch mit Energie versorgt, wenn ich den Anbieter
wechsle?
Ja, egal ob Sie den Gasanbieter wechseln, Sie werden auch weiterhin
mit Gas versorgt. Ihr Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet!
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen.
Sind beim Wechsel Umbauten nötig?
Nein, es sind keine technische Arbeiten erforderlich. Eventuell
müssen Sie den aktuellen Zählerstand ablesen und an den Netzbetreiber
(und am besten auch an uns als Ihrem neuen Versorger) weitergeben, mehr
aber nicht.
Muss ich die Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Anbeiter
einhalten?
Ja. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei den Grundversorgern
zum Ende eines jeden Monats. Wer einen Laufzeitvertrag hat, der muss die
Kündigungsfristen, die vertraglich vereinbart wurden, beachten.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Ihres derzeitigen Anbieters. Sie können auch, z.B.
im Falle einer Preisänderung, von Sonderkündigungsrechten Gebrauch
machen.
Brauche ich eine Genehmigung meines Vermieters für den Wechsel?
Nein, es ist allein Ihre Entscheidung, von welchem Anbieter Sie
Energie beziehen wollen. Ihren Vermieter brauchen Sie daher nicht zu
informieren. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Wenn Sie die
Abschlagszahlen mit der Miete vornehmen und die Gasrechnung von Ihrem
Vermieter erhalten, dann ist der Vermieter der Vertragspartner des
jeweiligen Anbieters. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Vermieter
verständigen und ihn bitten, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Schließlich ist die Ersparnis im Sinne aller.
Ich plane einen Umzug, worauf sollte ich achten?
Wenn Sie einen Anbieterwechsel im Rahmen eines Umzuges planen, dann
sollten Sie bereits sechs bis acht Wochen vorher einen Vertrag mit dem
neuen Anbieter abschließen. Wenn Sie keinen Vertrag abschließen, gehen
Sie sonst automatisch mit Ihrem Einzug einen Vertrag mit dem örtlichen
Grundversorger ein. Wenn Sie sich bereits für einen neuen Anbieter
entschieden haben sollten und diesen auch nach dem Umzug beibehalten
möchten, dann sollten Sie unbedingt klären, ob der Gasanbieter an Ihre
neue Anschrift Gas liefern kann. Achten Sie zudem auf eventuelle
Kündigungsfristen bei den Verträgen Ihrer alten Wohnung.
Wen rufe ich an, wenn ich Probleme mit dem Zähler, dem
Hausanschluss habe oder Gasgeruch auftritt?
Wie bisher, Ihren örtlichen Netzbetreiber.
Ab wann werde ich mit Gas beliefert?
So schnell es geht, meistens ca. 6 Wochen nach Abschluss des
Vertrages.
Gibt es eine Preisgarantie?
Ja, beim Gas von den Stadtwerken Schifferstadt bis zum
30.09.2012!
Muss ich meinen bestehenden Vertrag selber kündigen?
Nein, Sie müssen nur:
- unseren Auftrag ausfüllen, unterschreiben und an uns zurücksenden
- sich zurücklehnen, denn alles andere erledigen wir für Sie!
Umgehend erhalten Sie Nachricht von uns, ab wann wir Sie mit Erdgas
beliefern.